§ 1 Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil aller zwischen Stefan Mayer, Licht- und Tontechnik (EVENTSTYLE) und dem Vertragspartner (Kunde) geschlossenen Vertragsverhältnisse über Vermietung von Gegenständen sowie Sach- und Dienstleistungen.
Die nachstehenden Bedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Die Angebote von EVENTSTYLE sind stets freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Auftragsbestätigung durch EVENTSTYLE bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
§ 3 Preise
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, gilt der in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste von EVENTSTYLE enthaltene Mietpreis als vereinbart. Die Preise verstehen sich, falls nichts anderes vereinbart, ab Lager. Kosten für den Transport gehen zu Lasten des Kunden.
Sofern nicht abweichende Zahlungsmodalitäten vereinbart worden sind, ist die gesamte Vergütung ohne Abzüge spätestens zum vereinbarten Mietbeginn fällig (Vorauskasse). Zudem ist bei Neukunden nach Ermessen von EVENTSTYLE eine Kaution für Mietgegenstände fällig.
§ 4 Gebrauchsüberlassung
Bei den von EVENTSTYLE vermieteten Gegenständen handelt es sich um technisch aufwendige und dementsprechend störungsempfindliche Geräte, die eine besonders sorgfältige Behandlung sowie die Bedienung durch geschultes Personal erfordern.
EVENTSTYLE verpflichtet sich, Mietgegenstände in einwandfreiem, betriebsbereiten Zustand dem Kunden zu übergeben.
Der Kunde bestätigt mit der Übernahme der Geräte deren einwandfreien Zustand, Funktion und Vollständigkeit. Zeigt sich ein Mangel später, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt der Zustand der überlassenen Mietgegenstände auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt / mangelfrei.
Liegt ein nachträglich erkannter Mangel vor, so ist EVENTSTYLE nach eigener Wahl zum Austausch / zur Nachlieferung oder zur Reparatur berechtigt. Ist EVENTSTYLE zur Vervollständigung / zur Mängelbeseitigung nicht rechtzeitig in der Lage, kann der Kunde in Ansehung der einzelnen mangelhaften / fehlenden Mietgegenstände eine angemessene Minderung des Mietpreises verlangen. Der Kunde hat gegenüber EVENTSTYLE keine Ansprüche, die den vereinbarten Mietzins für den Gegenstand, an dem sich der Mangel zeigte, übersteigen. Die Haftung für eventuelle Folgeschäden und Ausfälle, auch bei Bedienung durch EVENTSTYLE Personal, ist ausgeschlossen.
Die Geräte müssen spätestens zum Ende der vereinbarten Mietzeit vollständig, geordnet und in sauberem sowie einwandfreiem Zustand unaufgefordert zurückgegeben werden. Bei verspäteter Rückgabe erfolgt für jeden angefangenen Tag die volle Tages-Mietpreisberechnung. Eine rügelose Entgegennahme gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Ware.
§ 5 Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde verpflichtet sich zum bestimmungsgemäßen Gebrauch der Geräte sowie zur Einhaltung aller in Zusammenhang mit technischen Geräten geltenden Sicherheitsbestimmungen zu sorgen.
Der Kunde hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie Stromversorgung Sorge zu tragen. Für Schäden infolge von Stromausfall oder Stromunterbrechung oder -schwankungen hat der Kunde einzustehen; dies gilt unabhängig von seinem Verschulden.
Darüber hinaus übernimmt er die Haftung bei Abhandenkommen, Diebstahl, Transport- und Nutzungsschäden (außer natürlicher Verschleiß), mutwillige Beschädigung, Beschädigung durch Dritte und höhere Gewalt sowie Feuer und Wasserschäden auch zwischen Aufbau-, Proben-, Veranstaltungs- und Abbauzeiten selbst wenn die Bedienung der Geräte durch EVENTSTYLE- Personal erfolgt.
Der Kunde haftet für Schäden und Verlust und dergleichen bis zur Höhe des zum Schadenzeitpunkt gültigen Neuwertes der gemieteten Teile.
Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.
Der Kunde übernimmt alle in Zusammenhang mit der Veranstaltung stehenden Genehmigungen und GEMA Anmeldungen.
§ 6 Verbrauchsmaterial und Handelsware
Verbrauchsmaterial und Handelsware bleibt bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung Eigentum von EVENTSYLE. Im Übrigen gelten diese AGB entsprechend.
Der Verkauf gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
§ 7 Schlussbestimmungen
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.
Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen EVENTSTYLE und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.